Allgemeine Auftragsbedingungen für Monika Roehl, American Language Service in Bavaria
1. Geltungsbereich
- Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie schriftlich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
- Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung dieser Informationen und Unterlagen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
- Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Verwertungs-Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter stellt er den Übersetzer frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
- Der Übersetzer behält das Recht auf Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung in der Übersetzung enthaltener nachgewiesener Mängel.
- Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten und nachgewiesenen Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Beseitigung von nachgewiesenen ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Übersetzers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Änderungswünsche, die nicht Korrekturen von nachgewiesenen Mängeln beinhalten, werden gesondert berechnet.
5. Haftung
- Der Übersetzer haftet nur bei eigener grober fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.
Die Haftung bei eigener leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
- Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung einer höheren Schadenshaftungsgrenze möglich.
- Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Über-setzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. (Hinweis: Diese Bestimmung ist nur anwendbar bei Verträgen mit Unternehmern, nicht jedoch auf Verträge mit Verbrauchern)
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle vertraulichen Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
- Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
- Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, es sei denn es wird ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
- Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann einen angemessenen Vorschuss auf seine Vergütung verlangen.
- Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
- Es sei denn es wird ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, basiert die Vergütung für Übersetzungen grundsätzlich auf den Ausgangstext. Bei Vorabkalkulation auf der Basis des Ausgangstextes gilt jedoch der Ausgangstext als Grundlage wenn nicht anders angegeben.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers.
- Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
- Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Gerichtsstand ist Weilheim.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.